
Mit Ihrer Stiftung gestalten
Sie unsere Heimat.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit unserer Bürgerstiftung sind wir auf dem Weg, das bürgerliche Engagement und das Wir-Gefühl in unserer lebenswerten Marktgemeinde nachhaltig zu fördern. Jeder von uns kann hier individuell Verantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens in Diedorf übernehmen.
Bereits 2015 legte der Markt Diedorf mit Unterstützung der Kreissparkasse Augsburg den Grundstock für unsere Bürgerstiftung. Mit kleinen und größeren Zuwendungen tragen Sie dazu bei, dass wir mit dieser Stiftung Projekte gezielt, nachhaltig und unabhängig fördern können.
Stiften Sie! Sie investieren damit in die Zukunft unserer nachfolgenden Generationen und engagieren sich gleichzeitig für Ihre Mitmenschen und Ihre Marktgemeinde. Mit Ihrer Zuwendung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen, um aus den dadurch wachsenden Stiftungserträgen dauerhaft und nachhaltig Projekte zu ermöglichen. Zudem unterstützen Sie auch unmittelbar die laufende Arbeit der Bürgerstiftung.
Ich freue mich, wenn sich viele von Ihnen mit dieser Art des bürgerlichen Engagements einbringen und somit die Weiterentwicklung unserer lebens- und liebenswerten Marktgemeinde Diedorf gewährleisten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Peter Högg, Erster Bürgermeister
Unsere Bürgerstiftung
braucht Ihre Unterstützung!
Ohne die Unterstützung der Bürgerstiftung könnten wir in der Kinder- & Jugendarbeit vieles nicht ermöglichen. Herzlichen Dank!


Seit Jahren unterstützt die AWO tatkräftig die Bürgerstiftung Diedorf, damit
diese Sozialprojekte unterstützen kann. Danke!

Warum gibt es eine Bürgerstiftung Diedorf?
• Ich kann dauerhaft Projekte in Diedorf zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
• Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
• Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
• Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
• Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen: Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl.
Welche Bereiche werden von der Bürgerstiftung gefördert?
• Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
• Rettung aus Lebensgefahr und Feuer
• Naturschutz und Landschaftspflege
• Kunst und Kultur
• Bildung und Ausbildung
• Jugend- und Seniorenhilfe
• Gesundheit und Sport
• Denkmalschutz und Denkmalpflege
• Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Über die jährliche Verwendung der Stiftungserlöse entscheidet der Stiftungsrat.
Wie können Sie die Bürgerstiftung Diedorf unterstützen?
Wenn Sie sich als Stifterin oder Stifter für die Stiftung engagieren möchten oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, stehen Ihnen die Stiftungsbeauftragten der Kreissparkasse gerne zur Verfügung. Sie möchten unsere Arbeit dauerhaft unterstützen? Vielen Dank dafür. Gerne können Sie die Zwecke der Stiftung mit
• einer Zuwendung per Überweisung,
• regelmäßigen Zuwendungen per Dauerauftrag,
• einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung oder
• einer Namensstiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg unterstützen.
Bankverbindung für Zuwendungen und Spenden:
Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg
IBAN: DE51 7205 0101 0030 5532 00
BIC: BYLADEM 1 AUG
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Diedorf
(Zuwendung oder Spende, Name und vollständige Anschrift)
Was sind die steuerlichen Vorteile?
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwendet. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
Zuwendung zur Zweckverwirklichung (Spende):
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des Stiftungsvermögens:
Ihre Zuwendung ab 500 Euro erhöht ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin oder Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu zehn Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.
Letztwillige Verfügung:
Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Diedorf in der „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg“ in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
Vertrag zugunsten Dritter oder Bezugsberechtigung:
Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zugunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den/die Stiftungsberater/in der Kreissparkasse Augsburg.
Zuwendung durch Erben:
Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.


Markt Diedorf
Lindenstraße 5, 86420 Diedorf
Tel.: 0 82 38 30 04-26
E-Mail:
info@buergerstiftung-diedorf.de

Kreissparkasse Augsburg
Martin-Luther-Platz 5, 86150 Augsburg
Tel.: 08 21 32 51-14 40
E-Mail:
info@kreissparkasse-augsburg.de
Kontakt: mail schreiben
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